Allgemeine Geschäftsbedingungen

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ARTICLE 1: DEFINITIONEN

1.1. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird verstanden unter:

  1. Event: die von oder im Auftrag von Mud Masters B.V., Mud Masters X-Ray B.V. – unter denen die GYMRACE-Events fallen –, Mud Masters Bravo B.V., Mud Masters Hotel B.V., Mud Masters Whiskey B.V. in einem beliebigen Jahr zu veranstaltende Sportveranstaltung.
  2. Teilnehmer: die natürliche Person, die sich — ob durch ein Teilnehmendes Unternehmen oder nicht — auf eine vom Veranstalter zugelassene Weise für die Teilnahme an der Veranstaltung angemeldet hat.
  3. Besucher: die natürliche Person, die eine Veranstaltung auf eine vom Veranstalter zugelassene Weise besucht, ohne Teilnehmer zu sein.
  4. Teilnehmendes Unternehmen: ein Unternehmen oder eine Institution, die auf eine vom Veranstalter zugelassene Weise einen oder mehrere Teilnehmer zur Teilnahme an der Veranstaltung angemeldet hat.
  5. Vertrag: der Vertrag zwischen einem Teilnehmer, Besucher und/oder Teilnehmenden Unternehmen und dem Veranstalter, gerichtet auf die Teilnahme oder den Besuch der Veranstaltung durch den Teilnehmer und/oder Besucher.
  6. Veranstalter: die juristische Person, mit der der Teilnehmer, ein Teilnehmendes Unternehmen und/oder ein Besucher einen Vertrag abgeschlossen hat.

1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jeden Vertrag. Die Anwendbarkeit etwaiger eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (unter welcher Bezeichnung auch immer) des Teilnehmers, Teilnehmenden Unternehmens und/oder Besuchers wird ausdrücklich ausgeschlossen.

ARTICLE 2: PARTICIPATION

2.1. Ein Teilnehmer muss an dem Tag, an dem das Event stattfindet, mindestens das vom Veranstalter für dieses Event festgelegte Mindestalter erreicht haben, sofern nicht anders durch den Veranstalter bestimmt. Das Mindestalter für die Teilnahme an einer Mud Masters Family Edition beträgt 5 Jahre.

2.2. Der Teilnehmer darf nur dann an der Veranstaltung teilnehmen, wenn er das für die Teilnahme erforderliche Anmeldeformular vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt hat, wenn die Teilnahmegebühr für das Event vollständig gemäß den vom Veranstalter angebotenen Zahlungsmöglichkeiten bezahlt wurde und wenn der Teilnehmer den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugestimmt hat.

2.3. Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühren ist nicht möglich, wenn der Teilnehmer bzw. das Teilnehmende Unternehmen seine/ihre Teilnahme storniert.

2.4. Der Veranstalter kann aufgrund außergewöhnlicher Umstände (z. B. höhere Gewalt, etwa durch extreme Wetterbedingungen oder andere unvorhergesehene Umstände) entscheiden, die Veranstaltung abzusagen, zu unterbrechen, zu ändern (unter anderem, aber nicht ausschließlich, Änderung oder Verkürzung der Strecke und/oder Startzeiten) oder auf ein anderes Datum und/oder eine andere Location zu verschieben.

2.5. Der Veranstalter kann Startzeit, Datum und/oder Ort des Events ändern.

2.6. Durch eine Entscheidung des Veranstalters, das Event nicht stattfinden zu lassen, zu unterbrechen, zu ändern oder zu verschieben, entsteht keinerlei Haftung des Veranstalters gegenüber Teilnehmer und/oder Besucher für die im Zusammenhang mit dem Event entstandenen Kosten — gleich welcher Art.

2.7. Teilnehmende Unternehmen können sein:
  1. juristische Personen, die unmittelbar vor dem Veranstaltungstag für mindestens sechs Monate ununterbrochen im Handelsregister einer niederländischen Handelskammer eingetragen waren;
  2. Unternehmen ohne eigene juristische Persönlichkeit, die unmittelbar vor dem Veranstaltungstag für mindestens sechs Monate ununterbrochen im Handelsregister einer niederländischen Handelskammer eingetragen waren;
  3. öffentlich-rechtliche Körperschaften gemäß Artikel 2:1 des Niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs.

2.8. Der Veranstalter kann im Einzelfall Unternehmen oder Institutionen, die die unter Artikel 2.7 genannten Anforderungen und/oder andere wesentliche Anforderungen (z. B. Zahlungsrückstände) nicht erfüllen, von der Teilnahme ausschließen.

ARTICLE 3: LIABILITY

3.1. Die Teilnahme und/oder der Besuch der Veranstaltung erfolgt auf eigenes Risiko. Der Veranstalter haftet nicht und übernimmt keinerlei Verantwortung für irgendwelche Schäden — wie auch immer benannt und welcher Art auch immer — die der Teilnehmer, das Teilnehmende Unternehmen und/oder der Besucher infolge der Teilnahme und/oder des Besuchs der Veranstaltung erleiden.

Zudem haftet der Veranstalter nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Eigentum oder Gegenständen und/oder sonstige Schäden des Teilnehmers, Teilnehmenden Unternehmens und/oder Besuchers und/oder Dritter — es sei denn, diese Schäden sind eine unmittelbare Folge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters. Dieser Haftungsausschluss gilt ebenfalls für schwerwiegende Schäden wie Verletzungen, Krankheit oder Todesfälle infolge der Teilnahme an der Veranstaltung.

3.2. Sollte trotz Absatz 1 eine Haftung des Veranstalters für Schäden des Teilnehmers, Teilnehmenden Unternehmens und/oder Besuchers anerkannt werden müssen, ist die Verpflichtung des Veranstalters zur Schadensersatzleistung stets auf den Betrag beschränkt, den der Versicherer des Veranstalters im betreffenden Fall zahlt.

3.3. Der Teilnehmer und/oder das Teilnehmende Unternehmen muss ausreichend gegen das Risiko versichert sein, dass er oder sein Partner, seine Familie und/oder Freunde und/oder Hinterbliebene im Falle seines Todes, einer Verletzung oder Krankheit infolge seiner Teilnahme am Event einen Schaden erleiden könnten. Auf erstes Verlangen hat der Teilnehmer und/oder das Teilnehmende Unternehmen dem Veranstalter eine Kopie der entsprechenden Versicherungspolice vorzulegen.

3.4. Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer bzw. das Teilnehmende Unternehmen, dass dem Teilnehmer bewusst ist, dass die Teilnahme an der Veranstaltung eine gute psychische und physische Gesundheit erfordert. Der Teilnehmer versichert, dieser Anforderung zu entsprechen und dass er sich durch Training und sonstige Vorbereitung ausreichend auf die Veranstaltung vorbereitet hat.

3.5. Der Teilnehmer, das Teilnehmende Unternehmen und/oder der Besucher stellt den Veranstalter von jeglicher Haftung für Schäden frei, die er selbst erleidet und/oder Dritte als Folge eines ihm zurechenbaren Handelns oder Unterlassens im Zusammenhang mit der Teilnahme und/oder dem Besuch der Veranstaltung erleiden — es sei denn, diese Schäden sind eine unmittelbare Folge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters. Der Teilnehmer, das Teilnehmende Unternehmen und/oder der Besucher muss ausreichend gegen das Risiko solcher Haftungen versichert sein. Auf erstes Verlangen hat er eine Kopie der betreffenden Versicherungspolice vorzulegen.

ARTICLE 4: USE IMAGE AND SOUND MATERIAL

4.1. Der Teilnehmer, das Teilnehmende Unternehmen und/oder der Besucher erteilt dem Veranstalter im Voraus unwiderruflich die Erlaubnis zur Veröffentlichung und Vervielfältigung von während oder rund um die Veranstaltung gemachten Fotos sowie Bild- und/oder Tonaufnahmen, auf denen der Teilnehmer, das Teilnehmende Unternehmen und/oder der Besucher sichtbar und/oder hörbar ist, wie im Absatz 2 dieses Artikels näher bestimmt. Dies umfasst auch die (Wieder-)Verwendung dieser Aufnahmen in Werbe- oder sonstigen Veröffentlichungen des Veranstalters oder Dritter. Die Nutzung erfolgt unentgeltlich.

4.2. Der Veranstalter ist berechtigt, während einer Veranstaltung Audio- und/oder Videoaufnahmen von Teilen der Veranstaltung (einschließlich Teilnehmern, Teilnehmenden Unternehmen und/oder Besuchern) machen oder machen zu lassen. Der Teilnehmer, das Teilnehmende Unternehmen und/oder der Besucher, der an der Veranstaltung teilnimmt oder diese besucht:

  1. stimmt ausdrücklich der Aufnahme und/oder (Wieder-)Verwendung – durch den Veranstalter und/oder von ihm autorisierte Parteien – von Name, Stimme, Porträt und/oder Bildnis sowie Persona zu, mittels beliebiger gegenwärtiger oder zukünftiger Medien und Technologien, live oder aufgezeichnet, für eigene und/oder kommerzielle Zwecke;
  2. erteilt diese Zustimmung ausdrücklich, unwiderruflich, unbefristet, weltweit und unentgeltlich;
  3. macht weder den Veranstalter noch autorisierte Dritte haftbar für die (Wieder-)Verwendung des Materials;
  4. verzichtet dem Veranstalter und dessen Lizenznehmern gegenüber ausdrücklich auf Porträt-, Image- und Persönlichkeitsrechte, soweit es um Audio- und/oder Bildaufnahmen in und um den Veranstaltungsort geht, bei denen der Teilnehmer oder Besucher persönlich erkennbar ist;
  5. erkennt an, dass ein Videoüberwachungssystem in Betrieb ist und stimmt zu, dass im Rahmen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit Audio- und/oder Videoaufnahmen von Besucher und/oder Teilnehmer gemacht werden können. Gymrace

4.3. Der Teilnehmer, das Teilnehmende Unternehmen und/oder der Besucher erkennt an, dass alle etwaigen geistigen Eigentumsrechte — einschließlich Urheber- und Leistungsschutzrechte — an von ihm oder im Auftrag von ihm erstelltem Bild- und/oder Tonmaterial ungeteilt dem Veranstalter zustehen. Er verpflichtet sich, auf erstes Verlangen unentgeltlich alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um eine Übertragung oder Einräumung dieser Rechte zu ermöglichen. Der Veranstalter ist jederzeit berechtigt, dieses Material beliebig zu verwenden.

ARTICLE 5: DRINKS VOUCHERS

Mit Getränkebons kann der Teilnehmer ausschließlich während der Veranstaltung bei der Verpflegung gemäß Preisliste bezahlen. Nach der Veranstaltung ist Einlösung nicht mehr möglich. Die Bons gelten nicht für andere Veranstaltungen. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet zur Rückerstattung.

ARTICLE 6: PERSONAL DATA

Die vom Teilnehmer und/oder Teilnehmenden Unternehmen bereitgestellten personenbezogenen Daten werden vom Veranstalter in einer Datei gespeichert. Durch Teilnahme und/oder Anmeldung erteilt der Teilnehmer bzw. das Teilnehmende Unternehmen dem Veranstalter die Erlaubnis zur Verarbeitung und Nutzung dieser Daten zum Versand von Informationen sowie – sofern auf dem Anmeldeformular erlaubt – zur Weitergabe an Dritte, um Informationen an den Teilnehmer bzw. das Unternehmen zu versenden und den Vertrag auszuführen, einschließlich der Veröffentlichung und Vervielfältigung von Name, Bild und Wettkampfergebnissen für Foto- und Zeitregistrierung. Der Teilnehmer stimmt außerdem der Veröffentlichung seines Namens und seiner Ergebnisse sowie der Nutzung der bei Artikel 4 erfassten Bilder und Aufnahmen zu Marketingzwecken zu — etwa für Promo-Fotos, Videos und/oder Poster, Zeitungen und Internet. Zusätzlich gilt die Datenschutzerklärung des Veranstalters.

ARTICLE 7: APPLICABLE LAW AND CHOICE OF FORUM

7.1. Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, jeden Vertrag sowie Teilnahme und/oder Besuch der Veranstaltung und alle daraus resultierenden Rechte und Pflichten findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.
7.2. Alle Streitigkeiten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, jedem Vertrag und allen daraus resultierenden Vereinbarungen sowie Teilnahme und/oder Besuch einer Veranstaltung werden zunächst ausschließlich durch das zuständige Gericht in Zentral-Niederlande (Utrecht) entschieden.